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E-Rechnungen

Alle wichtigen Formulare für die Abwicklung geschäftlicher und administrativer Angelegenheiten.

Umstellung auf elektronische Rechnungesstellung

​Aufgrund der bestehenden Geschäftsbeziehung zwischen uns möchten wir Sie darüber informieren, dass Sie ab dem 01.01.2027 verpflichtet sind für Ihre umsatzsteuerpflichtigen Umsätze elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) gem. §14 UStG zu übermitteln. Unser Unternehmen erwartet, dass ab diesem Zeitpunkt ausschließlich Rechnungen im E-Rechnungsformat an uns übermittelt werden.

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Um eine reibungslose automatische Verarbeitung zu gewährleisten, akzeptieren wir ausschließlich gesetzeskonforme Rechnungen im Format gemäß ZUGFeRD EN 16931.

Rechnungen, die nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, werden zurückgewiesen.

Die Zahlungsfristen beginnen erst mit Eingang einer ordnungsgemäßen und zum Vorsteuerabzug berechtigten E-Rechnung.

Für die folgenden Sachverhalte gilt die E-Rechnungspflicht nicht gesetzlich zwingend.

Eine Übermittlung als E Rechnung ist jedoch möglich und wird von uns bevorzugt:

  • Kleinbetragsrechnungen bis 250€ brutto (§33 UStDV)

  • Leistungen von Kleinunternehmern (§19 UStG)

  • Rechnungen an Privatkunden (B2C)

  • Steuerfreie Umsätze gemäß §4 Nr. 8 ff. UStG

  • Nicht im Inland steuerbare Umsätze (z. B. bestimmte Auslandssachverhalte)

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Bitte senden Sie Ihre E-Rechnungen ab sofort oder spätestens ab dem 01.01.2027 an: rechnung@nafa.de​​​​​

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Darüber hinaus gilt die folgende Übergangsfrist:

Unternehmen mit einem Nettoumsatz im Jahr 2026 von maximal 800.000 € dürfen gem. § 27 Absatz 38 Nr. 2 UStG bis 31.12.2027 weiterhin alternative Rechnungsformate nutzen.
Sofern Sie die gesetzliche Übergangsregelung in Anspruch nehmen können und möchten, bitten wir Sie, uns das beigefügte Formular bis spätestens zum 30.11.2026 an die unten aufgeführte Mail-Adresse zuzusenden.

Als Bestätigung kann nur ein vollständig ausgefülltes und unterzeichnetes Formular mit einem Kreuz an der entsprechenden Stelle zur Bestätigung eines voraussichtlichen Nettojahresumsatz in 2026 von unter 800.000 € akzeptiert werden.​​

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